{"id":180,"date":"2021-06-16T12:30:31","date_gmt":"2021-06-16T10:30:31","guid":{"rendered":"https:\/\/hemer-erleben.de\/hemer-erleben\/?page_id=180"},"modified":"2021-06-28T08:54:29","modified_gmt":"2021-06-28T06:54:29","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hemer-erleben.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-cover height-75\"><img loading=\"lazy\" width=\"1920\" height=\"1280\" class=\"wp-block-cover__image-background wp-image-184\" alt=\"\" src=\"https:\/\/hemer-erleben.de\/hemer-erleben\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437.jpg\" data-object-fit=\"cover\" srcset=\"https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437.jpg 1920w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-300x200.jpg 300w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-768x512.jpg 768w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-720x480.jpg 720w, https:\/\/hemer-erleben.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/P1106437-1280x853.jpg 1280w\" sizes=\"(max-width: 1920px) 100vw, 1920px\" \/><div class=\"wp-block-cover__inner-container\">\n<p class=\"has-text-align-center has-large-font-size\"><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group element-main padding-medium\"><div class=\"wp-block-group__inner-container\">\n<h1 class=\"has-text-align-center\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"has-text-align-center\">Sauerlandpark Hemer GmbH<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Parkordnung<\/li><li>Mietbedingungen<ul><li>Grohe-Forum<\/li><li>Bl\u00fccherplatz<\/li><li>Seminarraum<\/li><li>Skate-Park<\/li><\/ul><\/li><li>Hausordnung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>I. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung des Sauerlandparks Hemer mit Parkordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die Parkordnung gelten f\u00fcr die Benutzung des Sauerlandparks Hemer, unabh\u00e4ngig davon, ob der Besucher f\u00fcr den Besuch des Sauerlandparks Hemer eine Tageskarte, eine Dauerkarte oder eine Veranstaltungskarte erwirbt oder den Sauerlandpark Hemer kostenlos besucht. Der Besucher erkennt die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die Parkordnung mit Betreten des Parks an.<br>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ferner f\u00fcr die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Sauerlandpark Hemer GmbH im Zusammenhang mit der Bestel-lung und Lieferung von Tageskarten und der Verl\u00e4ngerung der Geltung von Dauerkarten f\u00fcr den Sauerlandpark Hemer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp; \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Eingang und die Kassenautomaten des Sauerlandparks Hemer sind t\u00e4glich von 09:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit ge\u00f6ffnet bzw. in Betrieb. Das Verlassen ist bis zum Einbruch der Dunkelheit durch die Drehtore m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp; Zutritt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Der Zutritt in den eintrittspflichtigen Bereich ist nur mit einer g\u00fcltigen Eintrittskarte (Tageskarte oder Dauerkarte) gestattet. Die g\u00fcltigen Eintrittspreise sind im Kassenbereich ausgewiesen und der Anlage A zu entnehmen.<br>2.2 Eintrittskarten, die verf\u00e4lscht oder anderweitig manipuliert sind, werden von der Sauerlandpark Hemer GmbH ersatzlos eingezogen. Die Sauerlandpark Hemer GmbH beh\u00e4lt sich f\u00fcr jede Form des Missbrauchs strafrechtliche Schritte vor<br>2.3 Der Eintausch von bereits erworbenen Karten oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Parkeintritts- als auch f\u00fcr Veranstaltungseintrittskarten.<br>2.4 Besucher des Sauerlandparks Hemer m\u00fcssen ihre Eintrittskarte (Tageskarte oder Dauerkarte) w\u00e4hrend des gesamten Parkbesuchs mit sich f\u00fchren.<br>2.5 Besucher des Sauerlandparks Hemer sind zur Zahlung eines erh\u00f6hten Eintrittspreises verpflichtet, wenn er oder sie<br>1. beim Zutritt auf das Parkgel\u00e4nde keine g\u00fcltige Eintrittskarte mit sich f\u00fchrt,<br>2. sich eine g\u00fcltige Eintrittskarte beschafft hat, diese aber bei einer Kontrolle nicht mit sich f\u00fchrt oder aush\u00e4ndigt.<br>In F\u00e4llen von Nummer 1. kann die Sauerlandpark Hemer GmbH ein erh\u00f6htes Eintrittsgeld von bis zu 40,00 \u20ac erheben.<br>Kann der \/ die Besucher\/-in in den F\u00e4llen von Nummer 2. nachweisen, dass er \/ sie zum Zeitpunkt der Kontrolle eine g\u00fcltige Eintrittskarte besessen hat, wird nur ein Betrag in H\u00f6he von 7,00 \u20ac f\u00e4llig.<br>Eine Verfolgung im Straf- oder Bu\u00dfgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erh\u00f6hten Eintrittspreises unber\u00fchrt.<br>2.6 Besuchern, denen gegen\u00fcber ein Hausverbot ausgesprochen worden ist, haben keinen Anspruch auf Geldersatz f\u00fcr bereits gel\u00f6ste Eintrittskarten. Die Eintrittskarte berechtigt nicht zum Eintritt in Betriebsr\u00e4ume.<br>2.7 Beim Erwerb von erm\u00e4\u00dfigten Eintrittskarten sind die entsprechenden (amtlichen) Nachweise vorzulegen und w\u00e4hrend des Besuches mitzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp; Tageskarten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tageskarten gelten f\u00fcr den Eintritt auf das Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer an einem Tag und sind nicht \u00fcbertragbar. Sie sind w\u00e4hrend des Besuches des Gel\u00e4ndes mitzuf\u00fchren und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. Ersatz f\u00fcr verloren gegangene Tageskarten kann nicht gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.&nbsp; Dauerkarten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Dauerkarten sind personalisiert und nicht \u00fcbertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem g\u00fcltigen Lichtbildausweis. Die Dauerkarte ist w\u00e4hrend des Besuches des Gel\u00e4ndes zusammen mit einem g\u00fcltigen Lichtbildausweis mitzuf\u00fchren und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.<br>4.2 Von Fremdpersonen genutzte Dauerkarten werden grunds\u00e4tzlich eingezogen und gesperrt. Die Sauerlandpark Hemer GmbH beh\u00e4lt sich f\u00fcr F\u00e4lle der Kartenmanipulation und des Fremdgebrauchs strafrechtliche Schritte vor.<br>4.3 Bei ausgewiesenen Sonderveranstaltungen ist nach Festlegung durch die Sauerlandpark Hemer GmbH auch von Dauerkarteninhabern ein zus\u00e4tzliches Eintrittsentgelt zu entrichten.<br>4.4 Dauerkarten sind nur f\u00fcr die jeweils durch die Sauerlandpark Hemer GmbH festgelegte Parksaison g\u00fcltig. Ma\u00dfgeblich hierf\u00fcr ist die elektronische Aktivierung der Dauerkarte.<br>4.5 Bei dem Erwerb von Familiendauerkarten m\u00fcssen die Erwachsenen Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sein oder eine ehe\u00e4hnliche Gemeinschaft f\u00fchren. Als Nachweis hierf\u00fcr gen\u00fcgt eine gemeinsame Wohnsitzadresse.<br>4.6 F\u00fcr s\u00e4mtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Besucher des Sauerlandparks Hemer und der Nutzer ihres Dienstleistungsangebotes verweist die Sauerlandpark Hemer GmbH auf ihre gesonderte Datenschutzerkl\u00e4rung.<br>4.7 Bei Verlust der Dauerkarte wird gegen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr (siehe Anlage A) eine neue Karte ausgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.&nbsp; Kinder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Kinder unter 7 Jahren und Personen, die wegen ihres geistigen oder k\u00f6rperlichen Zustands der Beaufsichtigung bed\u00fcrfen, d\u00fcrfen nur in Begleitung einer vollj\u00e4hrigen Aufsichtsperson den Sauerlandpark Hemer betreten. Die aufsichtspflichtige Person hat die von ihnen zu beaufsichtigen Kinder und Personen st\u00e4ndig zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Wasserfl\u00e4chen, Stege und Spielangebote sowie bei gel\u00e4ndebedingten H\u00f6henunterschieden mit erh\u00f6hter Absturzgefahr.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Das Benutzen der Spielpl\u00e4tze erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von Bauwerken und Kunstgegenst\u00e4nden ist nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Gr\u00fcnes Klassenzimmer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Die Kurse des Gr\u00fcnen Klassenzimmers dauern, je nach Thema und Referent, zwischen 60 und 120 Minuten. Die Referenten sind nicht bei der Sauerlandpark Hemer GmbH angestellt, sondern haben Dozentenvertr\u00e4ge.<br>6.2 Die Kurse werden \u00fcberwiegend auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer und dem ehemaligen Truppen\u00fcbungsgel\u00e4nde abgehalten. Je nach Kursangebot gibt es auch externe Standorte: Heinrichsh\u00f6hle (Ortsteil Sundwig), Waldroute am M\u00e4rchenwald (Ortsteil Brockhausen), Hoppenberg (Ortsteil Riemke). Die Kurse werden zum Gro\u00dfteil im Freien abgehalten. Einzelne Angebote finden in Seminarr\u00e4umen statt.<br>6.3 Es ist erforderlich, dass w\u00e4hrend der Dauer des Kurses ein Lehrer bzw. Betreuer bei der Gruppe verbleibt.<br>6.4 W\u00e4hrend der Kurse herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot!<br>6.5 Die Anmeldung ist nur mit dem speziellen Anmeldeformular per E-Mail, Fax oder Post m\u00f6glich. Ber\u00fccksichtigt werden nur unterschriebene Anmeldungen, die sp\u00e4testens drei Wochen vor Kursbeginn bei der Sauerlandpark Hemer GmbH eingegangen sein m\u00fcssen. Die Anmeldung wird mit Zugang der schriftlichen Buchungsbest\u00e4tigung durch die Sauerlandpark Hemer GmbH rechtsverbindlich. Die Eintrittskarten sind am Ticketshop des Sauerlandparks Hemer abzuholen.<br>6.6 Stornierungen von gebuchten Kursen sind schriftlich an klassenzimmer@sauerlandpark-hemer.de, 02372\/551-6123 oder Sauerlandpark Hemer GmbH, Gr\u00fcnes Klassenzimmer, Nelkenweg 7, 58675 Hemer, zu richten. Die Stornierung des gebuchten Kurses ist f\u00fcr den Besteller bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei. Nach diesem Zeitpunkt werden 20 % der Kursgeb\u00fchr f\u00e4llig. Erfolgt die Absage nicht bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn, so wird der Kurs in voller H\u00f6he berechnet.<br>6.7 F\u00fcr den Fall des Ausfalls eines Referenten ist die Sauerlandpark Hemer GmbH berechtigt, einen Ersatzdozenten zu stellen. F\u00e4llt ein Kurs aus von der Sauerlandpark Hemer GmbH zu vertretenden Gr\u00fcnden aus, wird der Kaufpreis der Eintrittskarten vollst\u00e4ndig erstattet. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nicht.<br>6.8 Die An- und Abreise zum Kursort muss eigenst\u00e4ndig und auf eigene Verantwortung und Kosten organisiert werden. Dies gilt auch bez\u00fcglich der externen Kursorte. F\u00fcr den Fall, dass eine Gruppe versp\u00e4tet erscheint, besteht kein Anspruch auf die volle Kurszeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Tiere<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tiere d\u00fcrfen nicht mit auf das Gel\u00e4nde genommen werden. Von der Regelung ausgenommen sind eingetragene Behindertenbegleithunde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.&nbsp; Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Die Sauerlandpark Hemer GmbH haftet nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftung. Soweit dies gesetzlich m\u00f6glich ist, ist die Haftung der Sauerlandpark Hemer GmbH und ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.<br>8.2 Muss der Sauerlandpark Hemer aufgrund von Sturm, Feuer, Wasser, Bombendrohung oder anderen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt geschlossen werden, besteht kein Ersatz auf Erstattung des Eintrittsentgelts.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.&nbsp; Verhalten auf dem Gel\u00e4nde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Der Sauerlandpark Hemer dient der Erholung. Gegenseitige R\u00fccksichtnahme und der pflegliche Umgang mit den Anlagen sind daher unerl\u00e4sslich. Rasenfl\u00e4chen d\u00fcrfen zum Verweilen genutzt werden. Fl\u00e4chen mit Anpflanzungen d\u00fcrfen nicht betreten werden.<br>9.2 Das Beschneiden von Pflanzen sowie das Entfernen von Samenst\u00e4nden sind untersagt. Der Park ist sauber zu halten. Abfall ist in den daf\u00fcr vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Sitz- und Liegem\u00f6bel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu belassen.<br>9.3 Das Abspielen lauter Musik sowie das Betreiben von Feuerstellen sind untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.&nbsp; Weisungsbefugnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Den Weisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Sicherheitspersonal und ausgewiesenen Mitarbeitern der Sauerlandpark Hemer GmbH ist Folge zu leisten. Auf dem Gel\u00e4nde aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten.<br>10.2 Zuwiderhandlungen und Verst\u00f6\u00dfe gegen Anweisungen und Parkordnung k\u00f6nnen mit dem Verweis vom Gel\u00e4nde und dem Entzug der Eintrittskarte, insbesondere auch dem dauerhaften Einzug der Dauerkarte sowie mit Hausverbot geahndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.&nbsp; Film- und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 &nbsp;Jegliche Art von Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer f\u00fcr gewerbliche Zwecke sind ohne schriftliche Genehmigung der Sauerlandpark Hemer GmbH verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Besucher erkl\u00e4ren sich mit Betreten des Sauerlandparks Hemer einverstanden, dass auf dem Gel\u00e4nde von ihnen eventuell erstellte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen f\u00fcr Dokumentationen, allgemeine \u00d6ffentlichkeitsarbeit, Presse, Funk, Fernsehen und andere Medien erstellt und verbreitet werden d\u00fcrfen, ohne dass hieraus irgendwelche Anspr\u00fcche hergeleitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.&nbsp; Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 &nbsp;F\u00fcr Sonderveranstaltungen k\u00f6nnen einzelne Bereiche des Sauerlandparks Hemer abgesperrt werden. F\u00fcr den Zutritt zur abgesperrten Sonderveranstaltungsfl\u00e4che ist gegebenenfalls ein gesondertes Eintrittsentgelt zu entrichten. Umgekehrt k\u00f6nnen aus einer teilweisen Absperrung von Bereichen des Sauerlandparks Hemer keine Anspr\u00fcche auf Reduzierung des Eintrittspreises hergeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2&nbsp; Die Sauerlandpark Hemer GmbH ist dazu berechtigt, an den Zug\u00e4ngen zur Sonderveranstaltungsfl\u00e4che Personenkontrollen durchzuf\u00fchren oder durchf\u00fchren zu lassen. Sie kann das Mitf\u00fchren von Speisen und Getr\u00e4nken auf die Sonderveranstaltungsfl\u00e4che beschr\u00e4nken oder untersagen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 &nbsp;Auf dem Parkgel\u00e4nde sind Veranstaltungen von politischen Parteien und ihrer Gruppierungen, W\u00e4hlergemeinschaften, politischen Stiftungen und anderen politischen Organisationen ebenso wie politische Demonstrationen und spontane politische Willensbekundungen ohne schriftliche Einwilligung der Sauerlandpark Hemer GmbH untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp; 13.&nbsp; Waffen und gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Mitf\u00fchren von Waffen und anderen gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer ist untersagt. Die Sauerlandpark Hemer GmbH ist dazu berechtigt, Personenkontrollen durchzuf\u00fchren oder durchf\u00fchren zu lassen. Bewaffnete Personen, die nicht dem Polizeidienst angeh\u00f6ren, werden nicht eingelassen bzw. des Gel\u00e4ndes verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14.&nbsp; Verkauf und Pr\u00e4sentationen von Waren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Pr\u00e4sentation und der Verkauf von Waren jeglicher Art sowie Werbema\u00dfnahmen auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer sind ohne schriftliche Einwilligung der Sauerlandpark Hemer GmbH untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15.&nbsp; Fahrzeuge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Fahrzeuge jeglicher Art sind im Bereich des Sauerlandparks Hemer nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge sowie Rollst\u00fchle und Elektrofahrzeuge f\u00fcr Behinderte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16.&nbsp; Fahrr\u00e4der, Skatebords u.\u00e4.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1 &nbsp;Fahrradfahren und \u00e4hnliches ist auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer nicht gestattet. Fahrr\u00e4der k\u00f6nnen in den Fahrradst\u00e4ndern an den Eing\u00e4ngen abgestellt werden. BMX k\u00f6nnen auf dem Skatepark genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 &nbsp;Inline-Skaten und Skateboard-Fahren ist innerhalb des Parks nur auf der ausgewiesenen Skatebordanlage gestattet. F\u00fcr die Benutzung der Skatebordanlage gelten die dort ausgeh\u00e4ngten Nutzungsbestimmungen. Eine Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen kann mit einem Verweis von der Skatebordanlage und dem Sauerlandpark Hemer geahndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17.&nbsp; Rauchen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In allen Geb\u00e4uden auf dem Gel\u00e4nde des Sauerlandparks Hemer herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste sowie Abf\u00e4lle anderer Tabakwaren sind in den daf\u00fcr vorgesehenen Beh\u00e4ltnissen vor dem Betreten der Geb\u00e4ude zu entsorgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18.&nbsp; Sicherheitsdienst, gastronomische Versorgung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sicherheitsdienst und gastronomische Versorgung werden von eigenst\u00e4ndigen Unternehmen erbracht. Die Sauerlandpark Hemer GmbH \u00fcbernimmt f\u00fcr diese Unternehmen keine Haftung. Sie ist weder deren Erf\u00fcllungs- noch Verrichtungsgehilfe. Anspr\u00fcche Dritter sind gegen direkt gegen\u00fcber diesen Unternehmen geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>19.&nbsp; Kauf von Eintrittskarten \u00fcber den Onlineshop<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>19.1 Der Kauf von Tageskarten und die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer von Dauerkarten erfolgt \u00fcber den Onlineshop der Sauerlandpark Hemer GmbH. Dabei geht das Angebot f\u00fcr einen Vertragsabschluss von dem Kunden aus.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Bestellung einer Tageskarte muss die Karte zun\u00e4chst durch einen Mausklick auf den \u201eWarenkorb\u201c-Link in den \u201eWarenkorb\u201c gelegt werden. Im \u201eWarenkorb\u201c wird der Kunde durch den Bestellvorgang gef\u00fchrt, in dem jeder Schritt erkl\u00e4rt und die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Die Preise und Geb\u00fchren werden im \u201eWarenkorb\u201c nach Karten getrennt aufgef\u00fchrt. Alle Preisangaben verstehen sich einschlie\u00dflich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor Durchf\u00fchrung des Bezahlvorgangs muss der Kunde die hinterlegten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Sauerlandpark Hemer GmbH anerkennen. Durch Klick auf den Button \u201eKaufen\u201c schlie\u00dft der Kunde den Bestellvorgang ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bezahlung des Tickets erfolgt \u00fcber die Eingabe der Kreditkartendaten, per Sofort\u00fcberweisung, PayPal und Amazon-Pay. Damit kommt gleichzeitig zwischen dem Kunden und der Sauerlandpark Hemer GmbH ein Vertrag \u00fcber die Abwicklung des Ticketverkaufs zustande.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2 Das Ticket wird dem Kunden sofort nach Abschluss des Kaufvertrages online an die von ihm benannte Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Anschrift gesandt. Der Kunde kann sich das online gekaufte Ticket \u00fcber einen Internetzugang an seinem Computer ausdrucken. Die Individualisierung des Tickets ist durch einen ausdruckten QR-Code gegeben, der beim Zutritt zum Sauerlandpark Hemer durch einen QR-Code-Scanner \u00fcberpr\u00fcft wird. Bei Verlust und\/oder Missbrauch der Tageskarte besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch des Sauerlandparks Hemer oder Erstattung des Kaufpreises.<\/p>\n\n\n\n<p>19.3 Der Kunde ist verpflichtet, unverz\u00fcglich nach Lieferung der Tageskarte diese auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls Reklamationen ohne schuldhaftes Z\u00f6gern gegen\u00fcber uns, Sauerlandpark Hemer GmbH, Nelkenweg 5-7, 58675 Hemer, Telefax: 02372\/5515-6106, E-Mail: <a href=\"mailto:info@sauerlandpark-hemer.de\">info@sauerlandpark-hemer.de<\/a>, in Textform (Brief, Telefax oder E-Mail) zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>19.4 Ein Umtausch von Tageskarten ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>19.5 F\u00fcr der Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der Dauerkarte wird der Kunde \u00fcber den Button \u201eDauerkartenverwaltung\u201c zun\u00e4chst aufgefordert, den Button \u201eKundenkarte registrieren\u201c anzuklicken. Danach wird der Kunde durch den Bestellvorgang gef\u00fchrt, in dem jeder Schritt erkl\u00e4rt und die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Die Verl\u00e4ngerung ist abgeschlossen, wenn der Kunde \u201eVerl\u00e4ngern\/Aufbuchen\u201c anklickt. Dann beginnt der Bezahlvorgang.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zu verl\u00e4ngernde Dauerkarte wird zun\u00e4chst in den \u201eWarenkorb\u201c gelegt. Im \u201eWarenkorb\u201c wird der Kunde durch den Bestellvorgang gef\u00fchrt, in dem jeder Schritt erl\u00e4utert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Die Preise und Geb\u00fchren werden im \u201eWarenkorb\u201c nach Dauerkarten getrennt aufgef\u00fchrt. Alle Preisangaben verstehen sich einschlie\u00dflich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor Durchf\u00fchrung des Bezahlvorgangs muss der Kunde die hinterlegten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Sauerlandpark Hemer GmbH anerkennen. Durch Klick auf den Button \u201eKaufen\u201c schlie\u00dft der Kunde den Bestellvorgang ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bezahlung des Tickets erfolgt \u00fcber die Eingabe der Kreditkartendaten, per Sofort\u00fcberweisung, PayPal und Amazon-Pay. Damit kommt gleichzeitig zwischen dem Kunden und der Sauerlandpark Hemer GmbH ein Vertrag \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Dauerkartenverl\u00e4ngerung zustande.<\/p>\n\n\n\n<p>19.6 Gem\u00e4\u00df \u00a7 312 g Abs. 1 und 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden bei Fernvertr\u00e4gen \u00fcber Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbet\u00e4tigungen, wenn der Vertrag f\u00fcr die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Tageskarte oder die Dauerkarte \u00fcber den OR-Code-Scanner am Eingang des Sauerlandparks Hemer bereits registriert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>19.5. F\u00fcr alle \u00fcbrigen Bestellungen steht dem Kunden das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu:<\/p>\n\n\n\n<p>Widerrufsbelehrung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Widerruf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Bef\u00f6rderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns, Sauerlandpark Hemer GmbH, Nelkenweg 5-7, 58675 Hemer, Telefon 02372\/551-6106, Telefax: 02372\/5515-6106, E-Mail: <a href=\"mailto:info@sauerlandpark-hemer.de\">info@sauerlandpark-hemer.de<\/a> mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folgen des Widerrufs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes verein-bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie haben die Waren unverz\u00fcglich und in jedem Fall sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns \u00fcber den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcbergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier-zehn Tagen absenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir tragen die Kosten der R\u00fccksendung der Ware.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie m\u00fcssen f\u00fcr einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Muster-Widerrufsformular<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zur\u00fcck.)<\/p>\n\n\n\n<p>An<br>Sauerlandpark Hemer GmbH<br>Nelkenweg 5-7<br>58675 Hemer<br>FAX: 02372\/5515-6106<br>Email: <a href=\"mailto:info@sauerlandpark-hemer.de\">info@sauerlandpark-hemer.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) abgeschlossenen Vertrag \u00fcber den Kauf der folgenden Ware\/n (*)\/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<\/p>\n\n\n\n<p>Bestellt am:<br>letzte Ware(n) erhalten am:<br>Kunden- oder Bestellnummer (**):<br>Name des\/der Verbraucher(s\/in):<br>Telefonnummer des\/der Verbraucher(s\/in) f\u00fcr R\u00fcckfragen:<br>Datum, Ort:<br>Unterschrift des\/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)<\/p>\n\n\n\n<p>(*)&nbsp;&nbsp; Unzutrefffendes bitte streichen<br>(**) soweit bereits mitgeteilt<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ende der Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>20.&nbsp; Anlage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Anlage A ist in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung fester Bestandteil dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung des Sauerlandparks Hemer mit Parkordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Mietbedingungen f\u00fcr Grohe-Forum, Bl\u00fccherplatz, Seminarr\u00e4ume und Skate-Park<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die folgenden Mietbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die \u00dcberlassung des Grohe-Forums, des Bl\u00fccherplatzes, des Seminarraumes sowie des Rollgartens zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen (Eventveranstaltungen, Bankette, Seminare, Tagungen, sportliche Wettk\u00e4mpfe etc.) sowie f\u00fcr alle damit zusammenh\u00e4ngenden weiteren Leistungen der Sauerlandpark Hemer GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Grohe-Forum, Bl\u00fccherplatz, Rollgarten und alle anderen \u00d6rtlichkeiten dienen kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen, geselligen und politischen Zwecken, soweit die Veranstaltungen nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet sind und das Ansehen der Sauerlandpark Hemer GmbH sowie der Stadt Hemer durch sie nicht gesch\u00e4digt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden Mietbedingungen werden mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>21.&nbsp; Mietvertrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>21.1 Die im Mietvertrag aufgef\u00fchrten Mietobjekte werden dem Mieter in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zum vereinbarten Veranstaltungszweck f\u00fcr die Dauer der Mietzeit \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>21.2 &nbsp;Bei \u00dcbergabe und zur Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses nimmt die Vermieterin gemeinsam mit dem Mieter eine Begehung des Mietobjekts vor. \u00dcber die Begehung ist ein Protokoll anzufertigen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.&nbsp;&nbsp;Werden vom Mieter bei \u00dcbergabe der Mietr\u00e4ume keine Beanstandungen vorgebracht, gilt das Mietobjekt als einwandfrei \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>21.3 Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume, Fl\u00e4chen, Gegenst\u00e4nde und sonstigem Zubeh\u00f6r bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sauerlandpark Hemer GmbH. Bei Zuwiderhandlungen ist die Sauerlandpark Hemer GmbH berechtigt, ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist vom Mietvertrag zur\u00fcckzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>21.4 &nbsp;Auf Drucksachen, Einladungen usw. ist deutlich der Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Veranstalter besteht, nicht aber zwischen dem Besucher und der Sauerlandpark Hemer GmbH als Vermieterin. Dies gilt nicht f\u00fcr explizite Veranstaltungen der Sauerlandpark Hemer GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>21.5 &nbsp;Der Mieter ist zur schonenden Behandlung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume, Einrichtungen und des sonstigen Zubeh\u00f6rs verpflichtet. Er darf ohne Zustimmung der Vermieterin keine Ver\u00e4nderungen vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>21.6 &nbsp;S\u00e4mtliche Veranstaltungen m\u00fcssen von Beginn bis Ende unter Aufsicht eines verantwortlichen Leiters stehen. Dieser ist im Mietvertrag namentlich zu benennen und muss von Beginn bis Ende der Veranstaltung sowohl anwesend als auch f\u00fcr die Mitarbeiter der Sauerlandpark Hemer GmbH erreichbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>21.7 &nbsp;F\u00fcr die Bestuhlung gelten die Bestuhlungspl\u00e4ne. Der Mieter darf die Bestuhlung nicht eigenm\u00e4chtig ver\u00e4ndern. Er darf nicht mehr Karten ausgeben als Sitzpl\u00e4tze nach dem Bestuhlungsplan vorhanden sind. Die in den Bestuhlungspl\u00e4nen eingezeichneten Dienstpl\u00e4tze f\u00fcr die Beauftragten der Sauerlandpark Hemer GmbH, der Stadt Hemer, der Polizei, der Feuerwehr usw., deren Anwesenheit entweder vorgeschrieben oder von der Vermieterin f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig gehalten wird, sind freizuhalten. Die Karten f\u00fcr diese Pl\u00e4tze d\u00fcrfen nicht in den Kartenverkauf einbezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>21.8 Der Punkt 20.7 gilt nicht f\u00fcr die Vermietung von Seminarr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>22.&nbsp; Reservierung, Anmietung und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>22.1 &nbsp;Aus der blo\u00dfen Vormerkung eines Veranstaltungstermins kann kein Anspruch auf den sp\u00e4teren Abschluss eines Mietvertrags hergeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>22.2 &nbsp;Der Mietvertrag wird erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags rechtswirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>22.3 &nbsp;Der Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Empfang vom Mieter unterzeichnet an die Vermieterin zur\u00fcckzusenden (Datum des Poststempels). Nach Ablauf dieser Frist ist eine anderweitige Verf\u00fcgung \u00fcber den Veranstaltungsraum m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>23.&nbsp; Mietzins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>23.1 &nbsp;Der Mieter ist verpflichtet, die f\u00fcr diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch bez\u00fcglich mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Leistungen und Auslagen der Sauerlandpark Hemer GmbH an Dritte.<\/p>\n\n\n\n<p>23.2 &nbsp;Die Tarife f\u00fcr Mietobjekte, technisches Zubeh\u00f6r und Nebenkosten sind der jeweils aktuell g\u00fcltigen Anlage B zu entnehmen. Alle Preise zzgl. MwSt.<\/p>\n\n\n\n<p>23.3 &nbsp;Ergeben sich nach der Veranstaltung Abweichungen gegen\u00fcber der im Mietvertrag festgesetzten Miete, wird der Differenzbetrag zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>23.4 &nbsp;Die Sauerlandpark Hemer GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>23.5 Die Vermieterin ist zudem berechtigt, die Zahlung einer Kaution bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>24.&nbsp; Abschlussrechnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>24.1 Nach Abschluss der Veranstaltung erh\u00e4lt der Mieter eine detaillierte Abschlussrechnung \u00fcber Grundentgelt und Nebenkosten. Diese ist, sofern bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde, sp\u00e4testens 14 Tage nach Rechnungsdatum f\u00e4llig und ohne Abzug auf eines der in Anlage B genannten Konten der Vermieterin zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>24.2 &nbsp;Bei Zahlungsverzug sind ab dem F\u00e4lligkeitsdatum Verzugszinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>25.&nbsp; Vorausabtretung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass sich die Vermieterin dazu bereit erkl\u00e4rt, f\u00fcr den Mieter einen Kartenverkauf f\u00fcr die entsprechende Veranstaltung durchzuf\u00fchren, werden die Einnahmen hieraus bis zur H\u00f6he der Anspr\u00fcche der Vermieterin im Voraus an diese abgetreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>26.&nbsp; Zweck und Ablauf der Veranstaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>26.1 &nbsp;Die gemieteten R\u00e4umlichkeiten und Fl\u00e4chen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr den im Mietvertrag benannten Zweck benutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>26.2 &nbsp;Der Mieter ist dazu verpflichtet, so fr\u00fch wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, der Vermieterin genaue Informationen \u00fcber den gesamten Ablauf der Veranstaltung bekannt zugeben bzw. diesen mit der Vermieterin detailliert abzusprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>26.3 &nbsp;Der Mieter hat eine beabsichtigte \u00c4nderung des Programms oder des Zwecks der Veranstaltung umgehend der Vermieterin mitzuteilen. Eine \u00c4nderung kann nur mit Zustimmung der Vermieterin erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>26.4 &nbsp;Weicht der Mieter vom vereinbarten Programm wesentlich ab oder zeigt er die dahingehende Absicht an, kann die Vermieterin vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>26.5 &nbsp;Wird das Programm oder werden einzelne Programmpunkte vom Vermieter aus wichtigen Gr\u00fcnden beanstandet (insbesondere wegen Gefahren f\u00fcr Publikum, Geb\u00e4ude oder Einrichtungen) und ist der Mieter zu einer Programm\u00e4nderung nicht bereit, so kann die Vermieterin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne dass Anspr\u00fcche gegen sie geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>27.&nbsp; Veranstaltungsrisiko und Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>27.1 Der Mieter tr\u00e4gt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschlie\u00dflich der Vorbereitung und der nachfolgenden Abwicklung, sofern die Haftung nicht aus gesetzlichen Gr\u00fcnden bei der Vermieterin verbleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>27.2 &nbsp;Der Mieter haftet uneingeschr\u00e4nkt gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den einschlie\u00dflich eventueller Folgesch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Vorbereitung, Durchf\u00fchrung oder Abwicklung durch ihn, seine Beauftragten, Besucher und sonstige Dritte verursacht werden. Er hat die Vermieterin von allen Schadensersatzanspr\u00fcchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, freizustellen. Er verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtanspr\u00fcche gegen die Sauerlandpark Hemer GmbH und f\u00fcr den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen gegen die Sauerlandpark Hemer GmbH und deren Bedienstete und Beauftragte. Die Haftung f\u00fcr vors\u00e4tzliches und grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten der Bediensteten der Sauerlandpark Hemer GmbH bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>27.3 &nbsp;Die Vermieterin haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit des Mietobjekts, des vermieteten Inventars oder auf die schuldhafte Verletzung der von ihr \u00fcbernommenen Verpflichtungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p>27.4 &nbsp;F\u00fcr Versagen technischer Einrichtungen und Betriebsst\u00f6rungen oder sonstige die Veranstaltung beeintr\u00e4chtigende Ereignisse haftet die Vermieterin nicht, es sei denn, diese Ereignisse sind von ihr oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden.<\/p>\n\n\n\n<p>27.5&nbsp; Die Vermieterin ist zur Einstellung des Betriebs berechtigt, wenn f\u00fcr die Sicherheit der Veranstaltung notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsf\u00e4hig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>28.&nbsp; Haftungsnachweis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>28.1 &nbsp;Die Vermieterin kann verlangen, dass ihr im Hinblick auf die Haftung des Mieters das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes f\u00fcr den Mietzeitraum nachgewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>28.2 &nbsp;Kommt der Mieter diesem Verlangen binnen einer Frist von 14 Tagen nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, vom Mietvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>29.&nbsp; Eingebrachte Gegenst\u00e4nde, Mitarbeiter und Zubeh\u00f6r<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vermieterin \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr vom Mieter eingebrachte Gegenst\u00e4nde, seine Mitarbeiter und Zulieferer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>30.&nbsp; Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>30.1 &nbsp;Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit das angemietete Objekt zu r\u00e4umen und die dazugeh\u00f6rigen Einrichtungsgegenst\u00e4nde in ihrem urspr\u00fcnglichen Zustand zu \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>30.2 &nbsp;Eingebrachte Gegenst\u00e4nde sind restlos zu entfernen, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden. Nicht fristgerecht entfernte Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen von der Vermieterin auf Kosten des Mieters entfernt und bei einer Speditionsfirma eingelagert oder vernichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>31.&nbsp; Sch\u00e4den an der Mietsache<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>31.1 &nbsp;Der Mieter ist verpflichtet, von ihm verursachte Sch\u00e4den an der Mietsache unverz\u00fcglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung innerhalb einer ihm gesetzten Frist nicht nach, ist die Vermieterin berechtigt, die notwendigen Arbeiten auf seine Kosten vornehmen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>31.2 &nbsp;Wird durch die Sch\u00e4den oder ihre notwendigen Beseitigungsarbeiten die Neuvermietung des Objekts behindert, haftet der Mieter f\u00fcr den eventuell entstandenen Mietausfall sowie f\u00fcr eventuelle Regressanspr\u00fcche von Nachmietern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>32.&nbsp; R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>32.1 &nbsp;Bei Vorliegen einer der folgenden aus der Sph\u00e4re des Mieters stammenden Gr\u00fcnden (Ausnahme Punkt e) ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der Mieter kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach oder verst\u00f6\u00dft gegen eine andere Vertragsbestimmung.<\/li><li>Im Fall des Zahlungsverzugs nach a) ist die Vermieterin zudem berechtigt, weitere bereits bestehende Mietvertr\u00e4ge mit demselben Mieter fristlos zu k\u00fcndigen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vertr\u00e4ge \u00fcber verschiedene Einzelveranstaltungen oder um Rahmenmietvertr\u00e4ge handelt.<\/li><li>Durch die beabsichtigte Veranstaltung ist eine St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Sch\u00e4digung des Ansehens der Sauerlandpark Hemer GmbH oder der Stadt Hemer zu bef\u00fcrchten.<\/li><li>Die f\u00fcr die Veranstaltung erforderlichen beh\u00f6rdlichen oder andere Genehmigungen und Erlaubnisse liegen nicht vor.<\/li><li>Das Mietobjekt kann infolge h\u00f6herer Gewalt nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>32.2 &nbsp;Der R\u00fccktritt ist dem Mieter gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu erkl\u00e4ren. Weitere gesetzliche Rechte der Vermieterin zur Beendigung des Vertrages bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>33.&nbsp; Folgen des R\u00fccktritts vom Vertrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>33.1 &nbsp;Tritt die&nbsp; Vermieterin von dem Vertrag aus einem der unter Punkt 31.1 a)-d) genannten Gr\u00fcnden zur\u00fcck, so hat der Mieter weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder seines entgangenen Gewinns.<\/p>\n\n\n\n<p>33.2 &nbsp;Im Falle des R\u00fccktritts der Vermieterin bleibt der Mieter, mit Ausnahme des Falls der h\u00f6heren Gewalt, zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, es sei denn, der Vermieterin gelingt es, das Objekt f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum in zumutbarer Weise anderweitig zu vermieten oder unterl\u00e4sst dies mutwillig.<\/p>\n\n\n\n<p>33.3 &nbsp;Ist die Vermieterin f\u00fcr den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>34.&nbsp; H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>34.1 &nbsp;Kann die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund h\u00f6herer Gewalt nicht durchgef\u00fchrt werden, tr\u00e4gt jeder Vertragspartner seine bereits angefallenen Kosten selbst. Ist hierbei die Vermieterin f\u00fcr den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die ihr vertraglich zu erstatten waren, bleibt der Mieter zur Erstattung dieser Kosten gegen\u00fcber der Vermieterin verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>34.2 &nbsp;Der Ausfall einzelner K\u00fcnstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer f\u00e4llt nicht unter den Begriff der h\u00f6heren Gewalt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>35.&nbsp; Nichtdurchf\u00fchrung einer Veranstaltung durch den Mieter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fchrt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch, bleibt er zur Zahlung der Miete einschlie\u00dflich aller anfallenden Nebenkosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen der Vermieterin sind hiervon abzuziehen. Dar\u00fcber hinaus ist der Mieter verpflichtet, auf Verlangen und auf Nachweis der Vermieterin einen h\u00f6heren Schaden sowie weitere entstandenen Kosten zu ersetzen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere auch Schadensersatzanspr\u00fcche der P\u00e4chterin des gastronomischen Bereichs.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>36.&nbsp; Verst\u00f6\u00dfe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Verst\u00f6\u00dft der Mieter bei Nutzung der Mietsache in erheblicher Weise gegen die vertraglichen Vereinbarungen, den Mietvertrag oder die Hausordnung, ist er auf Verlangen der Vermieterin zu sofortiger R\u00e4umung und Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, ist die Vermieterin berechtigt, R\u00e4umung und Instandsetzung der Mietsache auf Kosten und Gefahr des Mieters durchf\u00fchren zu lassen. Der Mieter bleibt in solchen F\u00e4llen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>37.&nbsp; Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>37.1&nbsp;Von diesen allgemeinen Mietbedingungen kann durch besondere, schriftlich niedergelegte Vereinbarungen abgewichen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>37.2 M\u00fcndliche Nebenabreden sind ung\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>37.3 Ist eine Bestimmung des Mietvertrages oder dieser Bedingungen unwirksam, treffen beide Vertragspartner eine einverst\u00e4ndliche Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmungen so weit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>37.4&nbsp; Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Hemer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III.&nbsp; Hausordnung f\u00fcr Grohe-Forum, Bl\u00fccherplatz, Seminarraum und Rollgarten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Hausordnung wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt. Mieter, Mitwirkende bei Veranstaltungen und Besucher haben die Hausordnung einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>38.&nbsp; Hausrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>38.1 Bez\u00fcglich aller Mietobjekte steht der Vermieterin das alleinige Hausrecht zu, soweit dieses nicht kraft Gesetzes auf den Mieter \u00fcbergeht.<\/p>\n\n\n\n<p>38.2 &nbsp;Das Hausrecht wird dem Mieter sowie allen Dritten gegen\u00fcber von Beauftragten der Vermieterin ausge\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>39.&nbsp; Inventar und Technik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>39.1 &nbsp;Mietobjekte, Inventar sowie technische Einrichtungen d\u00fcrfen durch den Mieter nur f\u00fcr die vereinbarte Veranstaltung genutzt werden. Eine schonende Behandlung des Eigentums der Vermieterin wird vorausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>39.2 &nbsp;Technische Einrichtungen d\u00fcrfen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, nur vom Personal der Vermieterin bedient werden. Tische und Sitzm\u00f6bel d\u00fcrfen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, nur vom Personal der Vermieterin aufgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>40.&nbsp; Zutrittsgew\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den Mitarbeitern der Vermieterin, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Sanit\u00e4tsdienstes sowie den Mitarbeitern von Aufsichtsbeh\u00f6rden ist zu dem vermieteten Objekt Zutritt zu gew\u00e4hren, soweit die Sachlage dies gebietet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>41.&nbsp; Sicherheit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>41.1 Notausg\u00e4nge, Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schaltk\u00e4sten, Fernsprechverteiler sowie Zu- und Abluft\u00f6ffnungen der Heizungs- und L\u00fcftungsanlagen m\u00fcssen zug\u00e4nglich und unverstellt bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>41.2 &nbsp;Beauftragten und Dienstkr\u00e4ften der Vermieterin sowie den Mitarbeitern von Aufsichtsbeh\u00f6rden muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>41.3&nbsp; Der Mieter sorgt f\u00fcr die Bereitstellung von Sicherheitsdienst, Feuerwehr und&nbsp; Sanit\u00e4tsdienst in angemessenem Umfange, soweit dies beh\u00f6rdlich gefordert wird. Anfallende Kosten hierf\u00fcr sind von dem Mieter zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>42.&nbsp; Gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde &nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Besuchern von Veranstaltungen ist es untersagt, Waffen sowie andere gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde bei sich zu f\u00fchren. Dem Sicherheitsdienst ist es gestattet, gef\u00e4hrlich erscheinende Gegenst\u00e4nde (insbesondere Glas- und PET-Flaschen) nach eigenem Ermessen f\u00fcr die Dauer von Veranstaltungen einzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>43.&nbsp; R\u00e4umliche Ver\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>43.1 &nbsp;Ver\u00e4nderungen, Ein- und Aufbauten in, an und auf Mietobjekten sowie das Anbringen von Schildern, Plakaten und Dekorationen bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Vermieterin.<\/p>\n\n\n\n<p>43.2 Auf- und Einbauten m\u00fcssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Dem Mieter obliegt die Pflicht, nach Beendigung der Veranstaltung den urspr\u00fcnglichen Zustand wieder herzustellen und die hierf\u00fcr entstandenen Kosten zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>43.3 &nbsp;Das Bekleben, Benageln, Beschrauben und \u00e4hnliches von W\u00e4nden und Fu\u00dfb\u00f6den ist nicht gestattet. Vom Mieter verursachte Besch\u00e4digungen an W\u00e4nden, Fu\u00dfb\u00f6den und sonstigem Inventar sind von ihm zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>44.&nbsp; Inventar<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Inventar, das dem Mieter nach vorheriger Vereinbarung von der Vermieterin entgeltlich oder unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt worden ist, muss in einwandfreiem Zustand zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>45.&nbsp; Brandschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>45.1 &nbsp;Leicht entflammbare Materialien d\u00fcrfen nicht eingebracht oder im Bereich des Mietobjekts gelagert werden. Zur Ausschm\u00fcckung von R\u00e4umlichkeiten d\u00fcrfen nur schwer entflammbare oder mittels eines amtlich anerkannten Impr\u00e4gnierungsmittels schwer entflammbar gemachte Gegenst\u00e4nde verwendet werden. Die Vermieterin kann vom Mieter die Vorlage entsprechender Zertifikate bez\u00fcglich der Schwerentflammbarkeit verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>45.2 Eine Verwendung von offenem Licht, etwa als Bestandteil eines Veranstaltungspunktes, ist ohne schriftliche Einwilligung der Vermieterin untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p>45.3 &nbsp;Spiritus, Gas, \u00d6l und \u00e4hnliche Brennmaterialien d\u00fcrfen f\u00fcr Koch-, Heiz- und andere Betriebszwecke nicht verwendet werden. Bei s\u00e4mtlichen Koch- und Heizvorg\u00e4ngen ist auf strengste Einhaltung feuerpolizeilicher Vorschriften zu achten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>46. L\u00e4rmschutz und Sperrstunde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>46.1 &nbsp;Aus L\u00e4rmschutzgr\u00fcnden darf bei Veranstaltungen ein L\u00e4rmpegel von derzeit 85 dB nicht \u00fcberschritten werden. Bei einer \u00dcberschreitung des Pegels steht der Vermieterin das Recht zu, die Veranstaltung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. F\u00fcr hierdurch entstehende Sch\u00e4den haftet der Mieter.<\/p>\n\n\n\n<p>46.2 &nbsp;Die Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten, soweit nicht beh\u00f6rdliche Ausnahmegenehmigungen vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>47. \u00d6ffentlich-rechtliche Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>47.1 &nbsp;F\u00fcr die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Jugendschutzes, der Gewerbeordnung, der Sonderbauverordnung und weiterer im Einzelfall einschl\u00e4gige \u00f6ffentlich-rechtliche Vorschriften ist allein der Mieter verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>47.2 &nbsp;Alle f\u00fcr die Veranstaltungen erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen sowie die GEMA-Erlaubnis sind von dem Mieter rechtzeitig einzuholen. Vergn\u00fcgungssteuerpflichtige Veranstaltungen sind bei der Stadt Hemer anzumelden. Die f\u00fcr oder aufgrund der Anmeldungen zu zahlenden Entgelte gehen zu Lasten des Mieters.<\/p>\n\n\n\n<p>47.3&nbsp; Kommt der Mieter der Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmung nicht rechtzeitig nach, ist die Vermieterin dazu berechtigt, die Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>48. Bewirtung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bewirtung bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher Mietobjekte ist Sache der Vermieterin bzw. der von ihr eingesetzten P\u00e4chterin. Sonstiger Verkauf sowie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getr\u00e4nken sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Vermieterin zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>49. Werbung&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>49.1 &nbsp;Die Werbung f\u00fcr Veranstaltungen ist Angelegenheit des Mieters. Es kann jedoch eine Vereinbarung mit der Vermieterin getroffen werden, dass Werbema\u00dfnahmen von ihr gegen Entgelt \u00fcbernommen werden. Werbematerial ist vor der Ver\u00f6ffentlichung der Vermieterin vorzulegen. Textaufdrucke, die die Vermieterin betreffen, bed\u00fcrfen vorab der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.<\/p>\n\n\n\n<p>49.2 &nbsp;In den R\u00e4umlichkeiten und auf dem Gel\u00e4nde der Vermieterin bed\u00fcrfen s\u00e4mtliche Werbema\u00dfnahmen der besonderen schriftlichen &nbsp;Erlaubnis.<\/p>\n\n\n\n<p>49.3 &nbsp;Die Vermieterin kann die Vorlage des Werbematerials f\u00fcr die in ihren R\u00e4umen stattfindenden Veranstaltungen verlangen und die Ver\u00f6ffentlichung bzw. die Verteilung untersagen, wenn durch die Gestaltung dieser Werbemittel eine Sch\u00e4digung des Ansehens der Sauerlandpark Hemer GmbH oder der Stadt Hemer zu bef\u00fcrchten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>49.4&nbsp; Plakate und Anschl\u00e4ge d\u00fcrfen nur an genehmigten Werbefl\u00e4chen angebracht werden. Die gesetzlichen und ordnungsbeh\u00f6rdlichen Vorschriften \u00fcber das Plakatieren sind einzuhalten. Veranstalter, die f\u00fcr ihre Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes \u201ewild\u201c plakatieren, k\u00f6nnen von einer \u00dcberlassung von Veranstaltungsr\u00e4umen ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>50. Rundfunk-, Fernseh-, Film- und Tonbandaufnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>50.1 &nbsp;Aufnahmen bzw. \u00dcbertragungen s\u00e4mtlicher Art von Veranstaltungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Einwilligung der Vermieterin.<\/p>\n\n\n\n<p>50.2 &nbsp;Bei Ver\u00e4u\u00dferung von Aufnahmen und \u00dcbertragungsrechten sind 10 % des Honorars zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an die Vermieterin abzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>51. Gewerbeaus\u00fcbung bei Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>51.1 &nbsp;Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Vermieterin Gewerbetreibende wie Fotografen, Schausteller, Blumen- und Souvenirverk\u00e4ufer usw. zu seinen Veranstaltungen zu laden.<\/p>\n\n\n\n<p>51.2 &nbsp;Im Falle der Genehmigung durch die Vermieterin ist ein zuvor besonders zu vereinbarender Anteil am Umsatzerl\u00f6s oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an die Vermieterin abzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>52.&nbsp;\u00d6ffentliche F\u00fchrungen im Rahmen des Angebotes \u201ahemer-erleben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>52.1 &nbsp;\u00d6ffentliche F\u00fchrungen sind F\u00fchrungen f\u00fcr Individualg\u00e4ste, die von der Sauerlandpark Hemer GmbH zu festen Terminen und Zeiten angeboten werden und ohne bzw. mit entsprechender Vorausbuchung gebucht werden k\u00f6nnen (Einzelticketverkauf).<\/p>\n\n\n\n<p>52.2 Anmeldung zu \u00f6ffentlichen F\u00fchrungen<\/p>\n\n\n\n<p>52.2.1 Die Anmeldungen erfolgen online \u00fcber das Ticketportal der Reservix GmbH oder \u00fcber den Ticketshop der Sauerlandpark Hemer GmbH und stellt den verbindlichen Antrag zur Buchung einer F\u00fchrung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>52.2.2 Mit der Bezahlung ist der Buchungsvorgang abgeschlossen und ein Ticket dient dem Kunden als Voucher\/Gutschein f\u00fcr die gebuchte Veranstaltung. Es ist zu Beginn der F\u00fchrung vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>52.3 Leistungsumfang<\/p>\n\n\n\n<p>52.3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich bei \u00f6ffentlichen F\u00fchrungen aus der Beschreibung auf dem Ticketportal der Reservix GmbH. Die Durchf\u00fchrung der F\u00fchrung ist nicht an einen bestimmten G\u00e4stef\u00fchrer gebunden. Die Auswahl des jeweiligen G\u00e4stef\u00fchrers obliegt der Sauerlandpark Hemer GmbH. Diese hat in jedem Fall das Recht, den G\u00e4stef\u00fchrer wegen eines zwingenden Verhinderungsgrundes, z.B. Krankheit, durch einen anderen geeigneten G\u00e4stef\u00fchrer zu ersetzen. Die Angaben zur Dauer von F\u00fchrungen sind Circa-Angaben und k\u00f6nnen geringf\u00fcgig variieren.&nbsp;Die vereinbarten F\u00fchrungen finden grunds\u00e4tzlich bei jedem Wetter statt (au\u00dfer es wird in der Ausschreibung ausdr\u00fccklich auf witterungsabh\u00e4ngige Durchf\u00fchrung hingewiesen).<\/p>\n\n\n\n<p>52.3.2 Ein kostenloser R\u00fccktritt wegen (zu erwartendem) schlechtem Wetter ist demnach ausgeschlossen. Sollten die Witterungsverh\u00e4ltnisse jedoch bei F\u00fchrungsbeginn objektiv eine Gefahr f\u00fcr K\u00f6rper und Gesundheit der Teilnehmer bedeuten, so bleibt es dem Teilnehmer als auch der Sauerlandpark Hemer GmbH vorbehalten die F\u00fchrung abzusagen. Bei Absage wird die Sauerlandpark Hemer GmbH versuchen, dem Gast einen Ersatztermin oder eine Alternativf\u00fchrung anzubieten. Sollte der Kunde dies nicht akzeptieren, so werden im die gesamten Ticketkosten zu 100% zur\u00fcckerstattet. Im Falle einer Absage durch die Sauerlandpark Hemer GmbH bestehen keine Anspr\u00fcche des Kunden auf Erstattung von anderweitigen Kosten, insbesondere Reise- und \u00dcbernachtungskosten sowie anderer Kosten seitens des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>52.3.3 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Bef\u00f6rderungskosten mit \u00f6ffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Informationsmaterialien wie Stadtpl\u00e4ne, Prospekte und Kosten von F\u00fchrungen innerhalb von dem im Rahmen der G\u00e4stef\u00fchrung besuchten Sehensw\u00fcrdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der F\u00fchrung ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>52.4 Bezahlung<\/p>\n\n\n\n<p>52.4.1 Die Bezahlung erfolgt bei Ticketkauf online in voller H\u00f6he \u00fcber das Ticketsystem der Reservix GmbH. Im Ticketshop kann der Kauf auch bar oder anderen ausgewiesenen Zahlungsmitteln erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>52.5 Umbuchungen\/Stornierung<\/p>\n\n\n\n<p>52.5.1&nbsp;Umbuchung und Stornierung von \u00f6ffentlichen F\u00fchrungen:<\/p>\n\n\n\n<p>52.5.2 Bei \u00f6ffentlichen F\u00fchrungen ist die M\u00f6glichkeit der Umbuchung sowie ein K\u00fcndigungs- und R\u00fccktrittsrecht seitens des Gastes grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>52.5.3 Ist f\u00fcr eine \u00f6ffentliche F\u00fchrung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, kann die Sauerlandpark Hemer GmbH die \u00f6ffentliche F\u00fchrung in der daf\u00fcr ausgeschriebenen Frist absagen. Die Sauerlandpark Hemer GmbH wird die Teilnehmer in diesem Fall sofort schriftlich \u00fcber die bei der Buchung angegebene Emailadresse informieren, sp\u00e4testens jedoch drei Tage vor F\u00fchrungsbeginn. Im Falle einer Absage hat der Teilnehmer das Recht, an der gleichen F\u00fchrung oder anderen F\u00fchrung zu einem anderen Zeitpunkt teilzunehmen. W\u00fcnscht der Teilnehmer das nicht, wird der gezahlte Preis der F\u00fchrung zur\u00fcckerstattet. Weitergehende Anspr\u00fcche an die Sauerlandpark Hemer GmbH, insbesondere bez\u00fcglich der Kosten einer An- und Abreise, sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>52.6 F\u00fchrungszeiten<\/p>\n\n\n\n<p>52.6.1 \u00d6ffentliche F\u00fchrungen werden generell zu den vereinbarten Zeiten durchgef\u00fchrt. Auch aus unverschuldeten Gr\u00fcnden, welche die Teilnehmer am p\u00fcnktlichen Erscheinen hindern, z.B. Versp\u00e4tung der Bahn, kann die \u00f6ffentliche F\u00fchrung leider nicht verschoben oder auf die sich versp\u00e4teten Teilnehmer gewartet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf R\u00fcckgabe der Erstattung der Tickets<\/p>\n\n\n\n<p>52.7 Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.1 Die Sauerlandpark Hemer GmbH haftet als Veranstalter f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung ihrer Mitwirkenden, die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserf\u00fcllung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.2 Die Sauerlandpark Hemer GmbH haftet nicht f\u00fcr Fremdleistungen Dritter, die durch den Veranstalter&nbsp;vermittelt oder empfohlen werden (wie z.B. Bus-, Bahn- sowie Taxiunternehmen, Museums- oder Ausstellungsbesuche und gastronomische Empfehlungen).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.3 Gleichsam besteht keine Haftung bei Diebstahl.&nbsp;Die Teilnehmer einer Veranstaltung haften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die von ihnen oder an ihnen mitgef\u00fchrten Sachen verursacht werden. Der Veranstalter haftet f\u00fcr keine Unf\u00e4lle. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.4 Bei Kinder und Jugendlichen \u00fcbernehmen grunds\u00e4tzlich die jeweiligen Eltern oder der jeweilige Vormund die Aufsicht- und Haftungspflicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.5 Bei speziellen Kinder- und Jugendf\u00fchrungen \u00fcbernimmt grunds\u00e4tzlich weder der Veranstalter noch der F\u00fchrer die Aufsichtspflicht, wenn die Teilnahme einer Aufsichtsperson vorausgesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>52.7.6 Bei speziellen Kinder- und Jugendprogrammen bei der die Teilnahme einer Aufsichtsperson nicht erw\u00fcnscht ist, \u00fcbernimmt die Aufsicht- und Haftungspflicht der Veranstalter bzw. das durch ihn eingesetzte Personal. (Dieser Paragraph ist aktuell ausgesetzt.)<\/p>\n\n\n\n<p>52.8 Mitwirkungspflicht<\/p>\n\n\n\n<p>52.8.1 Die Kunden einer F\u00fchrung oder Veranstaltung sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder m\u00f6glichst gering zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>52.8.2 Die Teilnehmer einer \u00f6ffentlichen F\u00fchrung sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverz\u00fcglich dem Veranstalter&nbsp;mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, vereinbarte aber zu bem\u00e4ngelnde oder fehlerhafte Leistungen dem Veranstalter unverz\u00fcglich mitzuteilen und ihm eine angemessene Frist der M\u00e4ngelbeseitigung einzur\u00e4umen. Andernfalls verfallen jegliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>52.9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>52.9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.<\/p>\n\n\n\n<p>52.10 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p>52.10.1 Erf\u00fcllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist in Hemer.<\/p>\n\n\n\n<p>52.11 Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p>52.11.1 Der Kunde ist mit damit einverstanden,&nbsp;dass die von ihm gestellten Daten, die f\u00fcr die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verf\u00fcgung wurden, weiterhin von dem Veranstalter&nbsp;zur Kundenbetreuung und eventueller einfacher R\u00fcckverfolgung im Rahmen der Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW bzw. des Bundesinfektionsschutzgesetzes verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>52.11.2 Die Sauerlandpark Hemer GmbH verpflichtet sich, diese Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weiter zu gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>52.11.3 Im \u00fcbrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Sauerlandpark Hemer GmbH.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":130,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/pages\/180"}],"collection":[{"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/comments?post=180"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/pages\/180\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":626,"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/pages\/180\/revisions\/626"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hemer-erleben.de\/api\/wp\/v2\/media?parent=180"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}